

Boote, welche Eigentum der ÖWR sind (und
solche, die für den ÖWR-Rettungsdienst
herangezogen werden) dürfen nur von
ÖWR-Mitgliedern, die im Besitz eines
gültigen Schiffsführerpatentes und der
Selbstfahrgenehmigung sind, geführt werden.
Um die Selbstfahrgenehmigung zu erhalten, muss, sofern das Schiffsführerpatent nicht im örtlich zuständigen LV abgelegt wurde, eine Überprüfung durchgeführt werden. Die Ausstellung der Selbstfahrgenehmigung erfolgt durch den Landesverbandsreferenten für Nautik. Diese Personen sollen folgende Voraussetzungen erfüllen:
Da die Bedingungen zum Erwerb des Schifferpatents vom Gesetzgeber aus regional unterschiedlich sind, können nur die Landesnautiker des jeweiligen ÖWR-Landesverbandes detaillierte Auskünfte darüber geben. |