Voraussetzungen
Die Österreichischen Schwimmerabzeichen kann erwerben,
wer
- die notwendigen Schwimmkenntnisse nachweisen kann
- körperlich geeignet ist und
- ab dem Freischwimmer das jeweilige Alterslimit
erfüllt.
Durchführungsbestimmungen für
die Österreichischen Schwimmerabzeichen
- Die Durchführungsbestimmungen erläutern und regeln
die Abnahme der Prüfungen.
- Die Prüfungsbedingungen für die Österreichischen
Schwimmerabzeichen sind Mindestanforderungen und sind
jedenfalls für den Erwerb des Schwimmabzeichens in der
jeweiligen Qualifikationsstufe ausreichend.
- Die Teilnahme von Jugendlichen am Schwimmunterricht
und das Ablegen der Prüfungen setzen die Zustimmung des
Erziehungsberechtigten und die Vorlage einer ärztlichen
Bestätigung voraus. Die ärztliche Bestätigung kann auch
durch eine schriftliche Erklärung des
Erziehungsberechtigten ersetzt werden, die beinhaltet,
dass der Jugendliche an Herz, Lunge und Ohren gesund ist
und an keiner Anfallskrankheit leidet.
- Prüfungen für die Österreichischen
Schwimmerabzeichen dürfen abnehmen:
- Schwimmlehrerinnen und Schwimmlehrer mit
aufrechter Prüfberechtigung
- Rettungsschwimmlehrerinnen und
Rettungsschwimmlehrer mit aufrechter
Prüfberechtigung
- geprüfte Bewegungserzieherinnen und
Bewegungserzieher, die im Besitz mindestens des
Helferscheines und im Auftrag einer unter A.3.
genannten Organisation tätig sind
- Lehrwarte und Trainer für Schwimmen, die im
Besitz einer gültigen Lizenz des Österreichischen
Schwimmverbandes und mindestens des Helferscheines
sind und im Auftrag einer unter A.3. genannten
Organisation tätig sind.
- Im Rahmen der Schule sind in Zusammenarbeit mit
unter A.3. genannten Organisation weiters noch zur
Prüfungsabnahme von Früh-, Frei- und
Fahrtenschwimmerabzeichen berechtigt:
Lehrerinnen und Lehrer aller Schultypen, die im Besitz
mindestens des Helferscheines sind.
- Das Streckentauchen beginnt immer mit einem
Kopfsprung ins Wasser. Das vorzeitige Auftauchen eines
Körperteils über die Wasseroberfläche macht die Prüfung
ungültig. Beim Abweichen nach der Seite gilt nur die
senkrecht zur Absprungstelle gemessene Strecke.
- Das Tieftauchen erfolgt ausnahmslos aus der
Schwimmlage.
- Beim Dauerschwimmen muss sich die Schwimmerin bzw.
der Schwimmer durch Schwimmbewegungen dauernd
fortbewegen.
- Rückenschwimmen hat unter Verwendung von
Brust-Beintempi zu erfolgen.
- Die Kenntnisse der Baderegeln sind durch eine kurze
mündliche Prüfung nachzuweisen.
- Die Kenntnisse der Selbstrettung (Krampfbekämpfung,
kräftesparendes Überwasserhalten, Eis- und Autounfälle,
internationales Notzeichen) sind durch eine kurze
mündliche Prüfung nachzuweisen.